Aktuelles
Streik an der Charité
Wir Ärztinnen und Ärzte stehen auf – für faire Arbeitsbedingungen und für Reallohnerhalt!
Nach drei Verhandlungsrunden ohne die Perspektive einer akzeptablen Einigung wurden die Ärztinnen und Ärzte im Geltungsbereich des TV-ÄB Charité von Marburger Bund zu einem ganztägigen Warnstreik am 25. April 2024 aufgerufen.
Wir treffen uns daher am 25. April um 9:30 Uhr vor dem Charité Bettenhochhaus / am Robert-Koch-Platz. Lasst uns gemeinsam für eine bessere Zukunft kämpfen!
Gegen 11:00 Uhr findet außerdem ein Umzug zum Bundeskanzleramt statt.

[CHARITÉ] Tarifvertrag von 2022 ist rechtsgültig
Der Tarifvertrag 2022 zwischen MB und Charité ist am 05.04.2023 endlich unterschrieben und damit rechtsgültig.
Wir konnten damit umfangreiche Verbesserungen bzgl. Entlastung, Entlohnung, Arbeitzzeitdokumentation, Dienstplansicherheit und Teilzeitregelungen erreichen und freuen uns über den Erfolg. Wir werden die Umsetzung genau beobachten.
Wir erhalten jetzt schon umfangreiches Feedback über positive und unerwünschte Effekte des Tarifabschlusses. Wir freuen uns, daraus lernen zu können und wissen, dass auch mit dem neuen Tarifvertrag weiterhin großer Verbesserungsbedarf in unserem Arbeitsalltag besteht. Das werden wir in der Tarifverhandlung 2024 angehen. Vorbereitungen hierzu laufen schon, wir freuen uns über jede Beteiligung.
Bitte beachten: Es wurden unterschiedlichen Zeiträume für das Inkrafttreten einzelner Regelungen vereinbart!
Für die geltenden Regelungen ein Auszug der MB-Mitglieder-Info:
Einmalzahlung in Höhe von 3.800 Euro
Zusätzlich zum Arbeitslohn wurde bis 31. Dezember 2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 3.800 Euro steuerfrei an die ärztlichen Beschäftigten ausgezahlt. Ausschlaggebend hierfür war, dass im Zeitraum vom 1. April 2022 bis 31. Dezember 2022 ein Arbeitsverhältnis mit der Charité bestanden hat. Sollte ein Arbeitsverhältnis bereits vor dem 31. Dezember 2022 beendet worden sein oder begann das Arbeitsverhältnis erst nach dem 1. April 2022 besteht ein Anspruch auf eine anteilige Einmalzahlung für jeden Kalendermonat in dem an mindestens einem Tag steuerpflichtige Bezüge gezahlt wurden. Steuerpflichtige Bezüge sind auch Ansprüche auf Entgeltfortzahlung. Den steuerpflichtigen Bezügen gleichgestellt sind laut der mit der Charité abgeschlossenen Zusatzvereinbarung ausdrücklich Leistungen, die im Mutterschutz und Beschäftigungsverbot gezahlt wurden (Mutterschaftsgeld und Mutterschutzlohn). Bei Teilzeittätigkeit wird die Einmalzahlung entsprechend dem Verhältnis der individuellen Arbeitszeit zu der von Vollzeitbeschäftigten vermindert. Nicht berücksichtigt wird eine Elternzeit, da zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis ruht.
Bei der Umsetzung dieser Vereinbarung ist es zunächst zu einigen Unstimmigkeiten gekommen. Mittlerweile hat die Charité allerdings umfangreiche Korrekturen vorgenommen.
Dennoch bitten wir Sie, die Höhe Ihrer Einmalzahlung sorgfältig anhand Ihrer Gehaltsabrechnung zu überprüfen und sich bei Unklarheiten oder Diskrepanzen an Ihren zuständigen Sachbearbeiter in der Personalabteilung zu wenden.
Beachten Sie hier unbedingt die tarifvertragliche Ausschlussfrist, wonach Ansprüche verfallen, wenn diese nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit geltend gemacht werden. Bei Bedarf können Sie sich gerne an uns wenden, sodass wir gegebenenfalls Ihren Anspruch gegenüber der Charité geltend machen können.
Änderungen im Tarifvertrag zum 1. Januar 2023
Lineare Steigerung der Entgelttabelle
Die Tabellenentgelte werden ab dem 1. Januar 2023 um 3,5 Prozent erhöht und auf den nächsten vollen 1-Euro-Betrag aufgerundet.
Zusätzliche Stufe in der Entgeltgruppe Ä 2
Zum 1. Januar 2023 wurde in der Entgeltgruppe Ä 2 (Facharzt) eine zusätzliche Stufe eingefügt. Die Entgeltgruppe Ä 2 umfasst demnach nun 6 Stufen. Die Stufen werden folgendermaßen erreicht: Stufe 1 ab dem 1. Jahr, Stufe 2 ab dem 3. Jahr, Stufe 3 ab dem 5. Jahr, Stufe 4 ab dem 7. Jahr, Stufe 5 ab dem 10. Jahr und Stufe 6 ab dem 13. Jahr fachärztlicher Tätigkeit.
Erhöhung des Nachtzuschlages
Der Zeitzuschlag für die Nachtarbeit wird auf 25 Prozent des individuellen Stundenentgeltes erhöht. In der Zeit von 0.00 bis 4.00 Uhr wird der Zuschlag sogar auf 40 Prozent des individuellen Stundenentgeltes erhöht.
Diese Erhöhung gilt für den Nachtzuschlag bei Regelarbeit sowie für die Zeit des Bereitschaftsdienstes in den Nachtstunden gleichermaßen.
Neue Zuschläge für die Zeit des Bereitschaftsdienstes
Ab dem 1. Januar 2023 werden neue Zuschläge eingeführt. Zum einen werden für die Zeit des Bereitschaftsdienstes an einem Sonntag und an einem Feiertag jeweils ein Zuschlag in Höhe von 25 Prozent des individuellen Stundenentgeltes gezahlt.
Zum anderen erhalten die ärztlichen Beschäftigten ab dem fünften Bereitschaftsdienst im Kalendermonat einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent des individuellen Stundenentgeltes. Für jeden weiteren Bereitschaftsdienst im Kalendermonat erhöht sich der Zuschlag um jeweils weitere 20 Prozentpunkte. Dieser Zuschlag beträgt allerdings nicht mehr als 100 Prozent je Bereitschaftsdienst.
Die Zuschläge für die Zeit des Bereitschaftsdienstes (Nachtzuschlag, Sonn- und Feiertagszuschlag, Zuschlag für viele Bereitschaftsdienste) dürfen insgesamt 175 Prozent je Bereitschaftsdienst nicht überschreiten.
Höchstanzahl von Bereitschaftsdiensten bei Teilzeitbeschäftigten
Um einer Verlagerung der Bereitschaftsdienste auf Teilzeitbeschäftigte entgegenzuwirken, ist die Höchstanzahl der von Teilzeitbeschäftigten zu leistenden Bereitschaftsdienste im Kalendermonat auf vier begrenzt. Diese Anzahl verringert sich entsprechend dem Verhältnis der individuell vereinbarten durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zur durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter ärztlicher Beschäftigter. Verbleibt bei dieser Berechnung ein Bruchteil, der mindestens einen halben Dienst ergibt, wird er auf einen vollen Dienst aufgerundet.
Im Zuge der Umsetzung der Tarifeinigung erfolgten kürzlich zur Entgelterhöhung und den Zuschlägen Korrekturabrechnungen der Charité rückwirkend zum Januar 2023. Sollten sich hier Unklarheiten ergeben, kommen Sie gerne auf uns zu. Bei offensichtlichen Fehlern widersprechen Sie bitte zeitnah Ihrer Gehaltsabrechnung und setzen sich mit Ihrem Personalsachbearbeiter in Verbindung.
Sonstige Änderungen zum 1. Januar 2023
Weitere Änderungen der Tarifeinigung betreffen beispielsweise die Fortbildung und Nebentätigkeit. Für die Teilnahme an Arztkongressen, Fachtagungen, Fortbildungen und vergleichbaren Veranstaltungen ist den ärztlichen Beschäftigten zukünftig Arbeitsbefreiung bis zu fünf Arbeitstage im Kalenderjahr zu gewähren.
Der Zeitraum für die Befristung der Genehmigung einer Nebentätigkeit ist auf fünf Jahre verlängert.
Das Wochenende im Sinne dieses Tarifvertrages wurde auf den Zeitraum von Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr verlängert.
Änderungen im Tarifvertrag zum 1. Mai 2023
Kurzfristiges Einspringen
Ab 1. Mai 2023 wird die kurzfristige Inanspruchnahme auf Veranlassung des Arbeitgebers honoriert. Werden Bereitschaftsdienste oder Dienste in Vollarbeit weniger als 96 Stunden vor dem geplanten Beginn des Einsatzes bekanntgegeben, erhält der ärztliche Beschäftigte einen Zuschlag in Höhe von 15 Prozent des individuellen Stundenentgeltes. Erfolgt die Bekanntgabe weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Einsatzes beträgt der Zuschlag sogar 30 Prozent des individuellen Stundenentgeltes.
Hiervon ausgenommen sind individuelle Diensttausche zwischen den ärztlichen Beschäftigten sowie Änderungen, die auf Wunsch des ärztlichen Beschäftigten vorgenommen werden, wobei dies im Dienstplanungsprogramm nachvollziehbar dokumentiert werden muss.
Änderungen im Tarifvertrag zum 1. Juli 2023
Lineare Steigerung der Entgelttabelle
Die Tabellenentgelte werden zum 1. Juli 2023 um weitere 2,2 Prozent erhöht und auf den nächsten vollen 1-Euro-Betrag aufgerundet.
Verbindliche Dienstplanung
Ab dem 1. Juli 2023 muss der Dienstplan vier Wochen vor dem ersten Geltungstag im elektronischen Dienstplansystem einsehbar, gesichert und bekanntgegeben sein. Ist dies nicht der Fall, erhalten ärztliche Beschäftigte die auf Veranlassung des Arbeitgebers Bereitschaftsdienste oder Dienst in Vollarbeit leisten, einen Zuschlag in Höhe von 5 Prozent des individuellen Stundenentgeltes für jede Stunde des entsprechenden Dienstes.
Der Anspruch auf den Zuschlag entsteht nicht, wenn individuelle Diensttausche zwischen den ärztlichen Beschäftigten sowie Änderungen auf Wunsch des ärztlichen Beschäftigten vorgenommen werden, wobei dies im Dienstplanungsprogramm nachvollziehbar dokumentiert werden muss.
Arbeitszeitdokumentation
Die Arbeitszeitdokumentation wurde grundlegend novelliert. Den ärztlichen Beschäftigten wird hierbei der individuelle Zugriff mit Dokumentationsmöglichkeiten und Zugriffsrechten auf die eigenen Daten gewährleistet. Zeiteingaben und Erfassungen erfolgen durch die ärztlichen Beschäftigten selbst. Die durch die ärztlichen Beschäftigten erfassten Arbeitszeiten gelten im Rahmen der nach dem jeweils geltenden gesetzlichen Arbeitszeithöchstrahmen erfassten Arbeitszeiten als genehmigt. Selbstverständlich obliegt den ärztlichen Beschäftigten dabei die Pflicht zur sachlich korrekten Erfassung. Hat der Arbeitgeber Einwendungen gegen die Zeiterfassung, muss dies innerhalb von 6 Arbeitstagen (Montag bis Freitag) gegenüber dem ärztlichen Beschäftigten schriftlich oder per E-Mail geltend gemacht werden. Korrekturen von bereits erfassten Arbeitszeiten können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des betroffenen ärztlichen Beschäftigten vorgenommen werden. Einwendungen gegen die Erfassung hat die Charité nachzuweisen.
Änderungen im Tarifvertrag zum 1. Januar 2024
Samstagszuschlag für die Zeit des Bereitschaftsdienstes
Ab dem 1. Januar 2024 wird ein Zuschlag für die Zeit des Bereitschaftsdienstes an einem Samstag in Höhe von 30 Prozent des individuellen Stundenentgeltes eingeführt.
Überstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte
Ab dem 1. Januar 2024 erhalten Teilzeitbeschäftigte zudem den Überstundenzuschlag bereits ab der ersten Stunde, die über die individuell vereinbarte Wochenarbeitszeit hinausgeht.
Revolution oder Reinfall? Karl Lauterbach spricht mit uns über die geplante Krankenhausreform
Wir haben etwa 40 Minuten vertraulich über unseren Arbeitsalltag in der Klinik gesprochen und die Gelegenheit genutzt und ungeschönt über den ökonomischen Druck und den resultierenden medizinischen Konsequenzen, unsere Arbeitszeiten und deren Dokumentation, defizitäre Weiterbildung und schwierige Versorgungslage für unsere Patient:innen berichtet.
Wir haben auch über die kommende Krankenhausreform gesprochen. Die Fallpauschalen wurden nur abgeschwächt, die Vorhaltekosten bewirken eine weiche Deckelung des profitablen Fallzahlbereichs – um die vorgehaltenen Kapazitäten wird in Zukunft Konkurrenz herrschen. Regelungen, die medizinische Indikation vor finanziellen Erwägungen stellen, fehlen im Entwurf.
Die bereinigte Krankenhausstruktur wird auch den schon jetzt stark ausgelasteten ambulanten Sektor noch weiter belasten – ohne dass es positive Steuerungseffekte gibt, die viele Ineffizienzen ausgleicht. Anreize für eine sektorenübergreifende Zusammenarbeit sind völlig unzureichend.
Unsere Weiterbildung findet aktuell vor allem stationär statt, und das schon jetzt in fraglicher Qualität. Unsere Befürchtung, dass bei einer zunehmenden Ambulantisierung gerade die einfacheren Interventionen schneller und ohne Ärzt:innen in Weiterbildung stattfinden, konnte nicht ausgeräumt werden. Wenn zudem Krankenhäuser mit Level 1-2 viele Krankheitsbilder nicht behandeln dürfen, sehen wir die Weiterbildung gefährdet. Sowohl in Qualität als auch in Anzahl an Ärzt:innen, die wir für die steigende Zahl an Patient:innen brauchen werden.

[CHARITÉ] Tarifeinigung erzielt
Nach etwa 7 Monate der Verhandlungen ist es zwischen der Charité - Universitätsmedizin Berlin und dem Marburger Bund schließlich zu einer Einigung gekommen. Lange gab es wenig Bewegung in den Verhandlungen. Nicht zuletzt der große Ärzt:innenstreik am 5.10.2022 konnte den Arbeitgeber zu einem deutlichen Entgegenkommen bewegen.
Die Ergebnisse der Tarifeinigung sind aktuell noch im redaktionellen Prozess, damit noch nicht endgültig. Hier jedoch vorab unter Vorbehalt die erzielten Einigungen in Kürze:
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Auszahlung einer steuerfreien Einmalzahlung (“Unterstützungsleistung”) in Höhe von 3.800€
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Lineare Entgelterhöhung zum 01.01.2023 in Höhe von 3,5 Prozent und zum 01.07.2023 um weitere 2,2 Prozent (insgesamt 5,7 Prozent)
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Der Tarifvertrag tritt rückwirkend zum 01.04.2022 in Kraft und hat eine Mindestlaufzeit bis zum 31.12.2023
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In der Entgeltggruppe Ä2 wird eine zusätzliche Stufe 2 eingefügt
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Erhöhungen der Nachtzuschläge um 25% (bzw. 40% für die tiefe Nacht zwischen 1 Uhr bis 4 Uhr) ab 01.01.2023
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Erhöhung der Zuschläge für Bereitschaftsdienste an einem Sonntag und Feiertag um 20% ab 01.01.2023
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Erhöhung der Zuschläge für Bereitschaftsdienste an einem Samstag um 30% ab 01.01.2024
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Ab dem 5. Bereitschaftsdienst im Monat zusätzlich 20% pro BD; dieser Zuschlag erhöht sich um jeweils weitere 20% für jeden weiteren Bereitschaftsdienst (ab dem 9. Bereitschaftsdienst 100%)
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Die Zuschläge dürfen insgesamt 175% je Dienst nicht überschreiten
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Teilzeitbeschäftigte Ärzt:innen leisten maximal 4 Bereitschaftsdienste pro Kalendermonat
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Neuregelung von Mehrarbeit und Überstunden bei Teilzeitkräften
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Zuschläge für kurzfristiges Einspringen in Höhe von 15% (<96h) und 30% (<48h) ab 01.05.2023 (gilt für alle Dienstarten bis auf Rufbereitschaften)
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Dienstplanänderungen, welche betroffenen Beschäftigten mit einer Frist von weniger als 4 Wochen angezeigt werden, werden mit einem Zuschlag von 5% versehen
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Neue Definition des Wochenendes: Freitag 21:00 Uhr bis Montag 05:00 Uhr
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"Beweislastumkehr" der Arbeitszeitdokumentation
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Während der Laufzeit des Tarifvertrages wird eine paritätisch besetzte Arbeitsgruppe benannt, die Verbesserungen der Dienstplanung begleitet und neue Arbeitszeitmodelle entwickelt (Konstitution der AG 03/2023)
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Erhöhung der Fortbildungstage von 3 auf 5
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Top-Sharing: mindestens 2 Positionen Oberarzt/Oberärztin in Top Sharing
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Gültigkeit der Genehmigung für Nebentätigkeiten auf 5 Jahre verlängert

[CHARITÉ] Urabstimmung des MB zu weiteren Streikmaßnahmen und Kündigung des Mantelvertrags
Aktuell laufen die Abstimmungen für Mitglieder des Marburger Bunds bezüglich weiterer Streikmaßnahmen im Rahmen der Tarifverhandlungen zwischen den Tarifvertrags-Ärzte:innen der Charité und dem Charité Vorstand. Forderungen der Charité Ärzt:innen sind eine Gehaltserhöhung von 6,9% (die Forderungen wurden vor Beginn der Energiekrise und somit ohne Berücksichtigung der aktuellen Inflation aufgestellt) und eine Begrenzung der Nacht- und Bereitschaftsdienste sowie Zuschläge bei spontanen Dienstübernahmen. Weiterhin wird eine zuverlässige Arbeitszeitdokumentation gefordert. Die derzeitigen Tarifverhandlungen laufen bereits seit 1,5 Jahren, eine Einigung ist aktuell noch nicht in Sicht. Bis vor kurzem gab es dahingehend kaum Zeichen eines Entgegenkommens seitens des Charité Vorstands, woraufhin am 05.10.22 zum eintätgigen Warnstreik der Charité Ärzt:innen aufgerufen wurde, an dem sich mehr als 1200 Streikende beteiligten.
Seitdem bewegte sich der Vorstand etwas mehr auf unsere Forderungen zu. Aktuell werden eine stufenweise Lohnsteigerung von 5,3% (bei aktuell 10% Inflationsrate!) und eine Erhöhung der Zuschläge bei Bereitschafts- und Nachtdienste angeboten.
Allerdings sehen wir weiterhin klare Defizite in der Limitierung der Anzahl der Bereitschafts- und Nachtdienste, insbesondere auch für Ärzt:innen, die in Teilzeit arbeiten.
Das Anliegen der Ärzt:innenschaft ist insbesondere eine Reduktion der Arbeitslast und damit einhergehend eine Begrenzung der Bereitschafts- und Nachtdienste. Viele Ärzt:innen nutzen Teilzeitmodelle, um die Arbeitslast in der Klinik zu reduzieren. Tatsächlich werden sie jedoch mit Diensten überhäuft, da dieser in der Stundenberechnung nicht adäquat abgebildet werden. Wir sehen unsere Forderungen weiterhin nicht angemessen adressiert und haben über den Marburger Bund eine Abstimmung der Ärzt:innenschaft über eine weitere Eskalation der Verhandlungen im Sinne von a) weiteren Streikmaßnahmen und b) einer Aufkündigung des Tarifvertrags durchgeführt. Bis zum 30.11. könnt ihr über einen vom Marburger Bund postalisch versendeten Brief über das weitere Vorgehen mit entscheiden.
Eine detaillierte Analyse zum aktuellen Tarifverhandlungsstand und der Implikationen einer Aufkündigung des Tarifvertrags findest du hier.

[CHARITÉ] Eintägiger Streik der Charité Ärztinnen am 05.10.2022
Nach polizeilichen Schätzungen waren am 5.10.2022 ca. 1.200 Personen am Robert-Koch-Platz in Berlin Mitte auf der Straße, um im Rahmen der stockenden Tarifverhandlungen zwischen der Charité - Universitätsmedizin und dem Marburger Bund zu streiken. Das Signal der Ärzt:innen war eindeutig: Nicht mit uns!
Neben den bestreikbaren Forderungen nach einer linearen Entgelterhöhung, einer Obergrenze für Bereitschaftsdienste, besserer Vergütung von Nacht- und Wochenendarbeit hatten die Ärzt:innen gemeinsam mit ihrer Gewerkschaft Gesprächsbedarf angemeldet, der vor allem auf eine manipulationsfreie Arbeitszeitdokumentation und Reduktion der Arbeitsbelastung hinwirken soll.
Der Streik am 5.10. war ein starkes Signal, das beweist, dass wir Ärzt:innen nicht länger bereit sind, die maroden Verhältnisse im Gesundheitswesen mit unserer physischen und psychischen Gesundheit zu kompensieren.
Hier geht's zur Fotogalerie des Streiktages!